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Förderung für einergieeffizientes Sanieren

Energieeffizient sanieren mit der KfW

Neues Förderprogramm seit dem 01.04.2009

 

Die Zahlen sprechen für sich: energiesparende Investitionen bei Wohnimmobilien sind mehr als ein flüchtiger Trend. So hat allein die KfW im Jahr 2008 mit 6,7 Mrd. Euro deutlich mehr an Förderkrediten für energieeffiezientes Bauen und Sanieren ausgereicht als noch vor Jahresfrist. Im Folgenden wird das neue Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren" kurz vorgestellt.

 

Für alle Bauherren, die umfassende Sanierung von bestehenden Wohngebäuden (Baujahr vor 1995) planen, ist das Programm „Energieeffizient Sanieren" eine gute Möglichkeit, die Sanierungskosten im „grünen Bereich" zu halten. Hier wird das Erreichen des KfW-Effizienzhaus Standards oder die Durchführung energetisch hochwertiger Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmenkombinationen gefördert. Aktuell beginnen die Zinsen bei eff. 1,1 Prozent p.a.. Grundsätzlich können Privatpersonen zwischen der „Kreditvariante mit Tilgungszuschuss" und der reinen „Zuschussvariante" wählen. Im Falle von Wohneigentümergemeinschaften ist in beiden Varianten eine Antragsstellung für die gesamte Gemeinschaft durch den Verwalter möglich.

 

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 (EnEV2007)

KfW-Effizienzhäuser 70 erreichen Werte für den Jahresprimärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust von höchstens 70 Prozent der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus, KfW Effiezienzhäuser 100 erfüllen die von der EnEV für das Neubauniveau vorgegebenen Werte genau. Die Erreichung des jeweiligen Niveaus ist bereits mit der Antragsstellung auf einen Förderkredit durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Wichtig: in der Wahl der Investitionen - etwa Wärmedämmung, Heizungstausch, neue Fenster - sind die Investoren nicht gebunden. Im Ergebnis zählt, dass der geforderte Standard erreicht wurde.

Nach Abschluss der Investitionen in der Kreditvariante gilt ein Zeitraum von höchstens neun Monaten nach Vollauszahlung des Darlehns - ist die Erreichung des angestrebten Ziels durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Dann wird der als zusätzlicher Tilgungszuschuss als zusätzlicher Bonus gewährt und die Darlehnsschuld entsprechend reduziert. Auch in der Zuschussvariante des Programms muss die Erreichung des angestrebten energetischen Niveaus nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Anschließend wird der Zuschuss durch die KfW ausgezahlt.

 

Förderung von Einzelmaßnahmen

Soll die energetische Sanierung eines Gebäudes in Einzelschritten erfolgen, ist ebenfalls eine Förderung entweder durch zinsverbilligte Kredite oder direkt Zuschüsse möglich. Zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Hauses können u.a. Maßnahmen zur

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung der Fenster/ Haustür
  • Einbau einer Lüftungsanlage oder
  • der Austausch der Heizung

gefördert werden. Dabei sind vorgegebene Mindestanforderungen an die verwendeten Bauteile einzuhalten. Nachdem die Arbeiten durchgeführt wurden, sind vom Kreditnehmer die Einhaltung der definierten Mindestanforderungen und die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks zu bestätigen. Außerdem muss im Falle einer Heizungserneuerung der hydraulische Abgleich nachgewiesen werden.

 

Die Konditionen auf einem Blick

Kreditvariante mit Tilgungszuschuss

Bei Sanierung zum KfW- Effizienzhaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt:

Mit Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des KfW- Effizienzhauses 70 wird ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent des Zusagebetrages gewährt. Beim KfW-Effizienzhaus 100 beträgt der Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Die KfW gewährte Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragssteller und seiner Hausbank vereinbart.

 

Investitionszuschüsse

Für die Sanierung zum KfW- Effizienzhaus und die Durchführung von Einzelmaßnahmen werden folgende Investitionszuschüsse gewährt. KfW-Effizienzhaus 70 wird ein Zuschuss von 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit gewährt.

 

Beim KfW-Effizienzhaus 100 beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit. Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Bei der Sanierung von Gebäuden, die in Wohneigentum aufgeteilt sind für die vom Verwalter ein Antrag für die Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt wurde, bemessen sich die Förderhöchstbeträge für den Einzeleigentümer nach der Höhe seines Miteigentumsanteils.

 

Wie erfolgt die Angtragsstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Nach Eingang des Antrages und Prüfung der eingereichten Unteralgen wird die Zuschusszusage versandt.

Sonderförderung mit Zuschüssen

 

Ergänzend zu der bereits vorgestellten Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren" werden Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO2- Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden gewährt.

 

Diese Maßnahmen umfassen:

  • die qualifizierte Bauleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen
  • den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen
  • die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen.

In welchem Umfang kann gefördert werden?

 

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Antragssteller und Investitionsvorhaben gewährt. Der Zuschuss für den Austausch der Nachtstromspeicherheizungen beträgt 200 Euro je abgebautem Gerät. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden. Hierbei müssen die technischen Anforderungen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren" oder des Marktanreizprogrammes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle eingehalten werden.

 

Der Zuschuss für die Optimierung der Wärmeverteilung beträgt 25 Prozent der Kosten. Liegen die Kosten unter 400 Euro beträgt der Zuschuss 100 Euro. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragsstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen. Der Antrag muss bis spätesten sechs Monate nach Abschluss des vorhabens bei der KfW gestellt. Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung.

Quelle: IVD Bundesverband, www.ivd.net

 

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